Finanzierung

 

1. Psychotherapie

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Heilkostenerstattung nicht.

 

Warum trotzdem zum HP Psychotherapie? Warum etwas selbst bezahlen, was man woanders durch seine Krankenversicherungsbeiträge „kostenfrei“ erhält.

 

-   Die Wartezeiten in den kassenabrechnungsberechtigten Praxen sind oft sehr lang und nicht flexibel genug auf den Leidensdruck des Betroffenen eingehend, organisiert. Als Selbstzahler haben Sie mehr Einfluss auf den Zeitpunkt des

     Therapiebeginns und ein größeres Therapeutenspektrum.

-   Sie entscheiden über Stundenzahl und Häufigkeit der Therapie in dem individuellen Zeitrahmen. Dabei erhalten Sie beratende Unterstützung und sind unabhängig von Krankenkassenvorgaben.

-   Erfahrungsgemäß ist bei selbst finanzierten Therapien die Motivation höher und die Zielorientierung ausgeprägter.

-   Psychologische Beratung und psychotherapeutische Behandlung können Sie bei der Steuererklärung als „Sonderausgaben“ geltend machen.

-   Die Wahrnehmung einer kassenfinanzierten Therapie kann unter Umständen Probleme bereiten, wenn sie planen, in den Staatsdienst zu gehen. Selbstzahler können sicher sein, dass Informationen vor Dritten geschützt sind.

 

Psychologische Beratung:

- Vorgespräch (30 Minuten)                                    30,00 Euro

- Folgestunden (60 Minuten)                                   60,00 Euro

 

Psychotherapeutische Behandlung:

- Vorgespräch (30 Minuten)                                    35,00 Euro

- Folgestunden (60 Minuten)                                   70,00 Euro 

 

Eine Erstattung durch die privaten Kassen und Beihilfe-Kassen ist möglich. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.

  

2. Entspannungstherapie

a) „Klassisch“

Autogenes Training (AT) und Progressive Muskelrelaxation (PMR) werden von der gesetzlichen Krankenkasse bis zu 80 % als Präventionsmaßnahmen übernommen. Bei Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse ist es ratsam, sich gezielt bei seinem

Versicherer zu erkundigen. Gleiches gilt für Beihilfeberechtigte.

 

Einzelstunde                                                         25,00 Euro

Gruppenstunde                                                      10,00 Euro pro Person

b) AT und PMR auf dem Pferd

Entspannungsverfahren, die selbst finanziert werden müssen.

 

Einzelstunde                                                         35,00 Euro

(auf Wunsch mit Vor- und Nachbereitung                  

des Pferdes) 


3. Coaching

Vorgespräch (30 Minuten)                                      35,00 Euro

Folgestunden (60 Minuten)                                     70,00 Euro    


4. Reittherapie

Persönlichkeitsfördernder Umgang mit dem                 40,00 Euro (Kind)

Pferd (60 Minuten)                                                50,00 Euro (Erwachsener)

 

Pferdegestützte Psychotherapie (60 Minuten)            50,00 Euro (Kind)

                                                                         60,00 Euro (Erwachsener)

Dokumentation zuzüglich                                        10,00 Euro

 

Gruppentherapie (60 – 90 Minuten) in Ab-                 10,00 – 25,00 Euro pro Pers.        

hängigkeit der Gruppengröße und Zusam-

mensetzung

 

Erlebnisstunden mit direktem und indirek-                auf Anfrage

tem Kontakt zum Pferd auf dem Reitplatz,

der Pferdekoppel und –wiese

 

 

Gesetzliche und private Krankenkassen sind sehr selten bereit, die Kosten für pferdegestütze Psychotherapie zu übernehmen. Die privaten Krankenkassen erstatten zum Teil die Kosten, wenn ein ärztliches Rezept mit stichhaltiger Begründung vorliegt.

 

Von Fall zu Fall können folgende Einrichtungen/Fördermöglichkeiten hilfreich sein:

- Eingliederungshilfe (Sozialgesetzbuch XII. §§53ff)

- Persönliches Budget (Sozialgesetzbuch IX)

- Jugendamt (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

- Sozialamt (z. B. Hilfe in besonderen Lebenslagen)

- Versorgungsamt

- Gesundheitsamt

- Sozialpädiatrisches Zentrum (Befürwortung vom Psychologen)

- Reittherapie/Kind als Betreuungs- und Förderkosten bei der Steuererklärung geltend

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